Gedanken zum Pazifismus – Ullrich Hahn begründet seine pazifistische Überzeugung

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Vorbemerkung:

Ich habe vor nunmehr 50 Jahren als Reservist den Kriegsdienst verweigert. Dies geschah, nachdem ich in der Kaserne erstmals das Neue Testament gelesen habe und insbesondere Leben und Lehre Jesu als richtig im Sinne von vernünftig erkannt habe, unabhängig von einer damit verbundenen Religion. 
Die Bergpredigt hat mich sozusagen zur Vernunft gebracht. Für die Begründung meiner pazifistischen Überzeugung kann ich mich deshalb auch auf die Sprache der Vernunft beschränken und muss nicht auf die Autorität theologischer Texte zurückgreifen. 

I. Vom Lassen der Gewalt 

1. Unsere Rechtsordnung kennt zwei Formen des Pazifismus: Zum einen das „Bestreben, dem Frieden der Welt zu dienen“ (Präambel des Grundgesetzes) unter gleichzeitiger Rückversicherung auf das Mittel militärischer Gewalt („Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf“, Art. 87a Abs.1 Satz 1 GG).

Für eine Friedenspolitik in diesem Sinne gibt es in der Geschichte durchaus respektable Beispiele (etwa die Ostpolitik Willy Brandts und sein Kniefall in Warschau). 

Die andere Form des Pazifismus ist die Verwerfung auch der militärischen Verteidigung, wie sie ihre Grundlage in Art.4 Abs.3 GG findet: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ 

Wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verdeutlicht hat, geht es dabei nicht um eine Art persönlicher Ausmusterung, sondern um die grundsätzliche Ablehnung der Tötung von Menschen auch und gerade im Rahmen eines Verteidigungskrieges, weil diese Gewissensentscheidung des Einzelnen orientiert ist an einer für ihn oder sie verpflichtenden Regel, die Allgemeingültigkeit fordert und damit das Militär als sittlich verwerflich grundsätzlich ablehnt.

„Wer das Töten im Krieg für Unrecht hält, kann diese Überzeugung nicht nur für sich persönlich gewinnen und haben, sondern nur aufgrund ethischer, religiöser, humanitärer oder anderer von ihm für absolut gehaltener Wertmaßstäbe, die er auch an das Verhalten anderer anlegen können muss, solange er sich nicht von allen politischen, sozialen und mitmenschlichen Bezügen lösen will, in die er einbezogen ist.“ (1) 

2. Gerade wegen dieser genannten Bezüge ist dieser Pazifismus nicht nur Ausdruck einer persönlichen Gesinnung, sondern steht in der Verantwortung für die damit verbundenen Konsequenzen, auch in Anbetracht des „Bösen in der Welt“.

Im Gegensatz zu einer Politik, die primär der eigenen Nation dient, (2) ist der Bezugsrahmen dieses Pazifismus die ganze Menschheit. Jeder Mensch, auch auf der anderen Seite einer Grenze, selbst wenn er sich als Feind erweist, ist einer von uns. 

3. So grenzüberschreitend wie der Bezugsrahmen dieses Pazifismus ist auch die zugrunde liegende Ethik. Die „goldene Regel“ (Was du nicht willst, was man dir tu‘, das füg‘ auch keinem anderen zu) und ihre besondere Ausformung im Gebot „Du sollst nicht töten“ ist seit Jahrtausenden in allen Hochkulturen bekannt, auch wenn sie bis heute zum Schaden der Menschheit nicht immer und in jeder Situation befolgt wurde und wird. Diese kulturübergreifende Ethik findet auch Ausdruck in Albert Schweitzers Ethik einer Ehrfurcht vor dem Leben: „Ich bin Leben inmitten von Leben, das leben will.“

4. Die sittliche Verwerfung jeden Militärs als Unrecht gilt in gleicher Weise auch für die Herstellung und Weiterverbreitung aller Kriegswaffen (zur Abgrenzung dieser Waffen von Jagd– und Polizeiwaffen siehe die Anlage zum Kriegswaffenkontrollgesetz), nicht nur solchen, die besonders massenmörderisch und hinterhältig sind wie etwa Atomwaffen, Landminen, Streubomben, Drohnen etc.

5. Gegen den dargestellten Anspruch auf Allgemeingültigkeit wird Pazifisten oft der Vorwurf gemacht, sie würden anderen (etwa der Ukraine) vorschreiben, wie sie sich zu verteidigen hätten.

Die Realität ist umgekehrt: Staaten mit allgemeiner Wehrpflicht schreiben vor, welche Menschen sich dem militärischen Befehl zum Töten und sich töten zu lassen bei Strafandrohung unterwerfen müssen. Und weit über das Leben der Soldaten hinaus hat jeder Krieg unabsehbare, fremdbestimmte Auswirkungen auf das Leben anderer Menschen bis hin zur ganzen Menschheit. 

Der Pazifismus hingegen versucht zu überzeugen; er hat gar nicht die Macht, Vorschriften zu machen und strebt eine solche Macht auch gar nicht an. 

6. Richtig bleibt aber, dass das bloße Lassen der Gewalt Wirkung hat: Der Krieg (auch in der Ukraine) hört auf, wenn auch nur eine der beiden Seiten die Waffen niederlegt. Dem entspricht, dass der Krieg überhaupt erst mit der militärischen Verteidigung beginnt(3). Auch der zu Unrecht angegriffene Verteidiger trägt durch den Einsatz militärischer Waffen Mitverantwortung für den Krieg und seine Folgen.

II. Kritik der Selbstverteidigung – eine Philosophie der Gewalt 

1. Ähnlich wie das deutsche Grundgesetz in seiner Präambel nennt auch die UN Charta von 1945 den Weltfrieden als ihr Ziel („…..künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren….), gibt aber ein Recht zum Krieg, wenn er der Verteidigung dient (Art. 51: „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der UN keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung.“)

Die gleiche Abfolge kennen auch die Friedensdenkschriften der deutschen Kirchen: am Anfang steht immer die Gewaltlosigkeit Jesu, bei den politischen Konkretionen bekommt dann die Ultima Ratio militärischer Gewalt ihr Recht.  

2. Dieses Recht zum Krieg, auch wenn er der Verteidigung dient, entspricht nicht der Haltung des auf Waffen verzichtenden Pazifismus.

Unter dem Titel „Selbstverteidigung“ rechnet das Kriegsvölkerrecht mit der Durchführung von Kriegen und die Staaten rüsten ihm entgegen. Mehr als zwei Billionen Euro jedes Jahr werden für diesen Zweck ausgegeben. Die Zerstörungskraft der aufgehäuften Waffen reicht zur Vernichtung der Menschheit und die Ausgaben hierfür fehlen selbst ohne die Durchführung des vorbereiteten Krieges bei der notwendigen Erhaltung der Lebensgrundlagen und Überwindung der weltweiten Ungerechtigkeit. 

3. Auch wenn ein anderer Teil des Kriegsvölkerrechts unter dem Einfluss pazifistischer Bemühungen Regeln für die Durchführung eines Krieges vorgibt (das „Recht im Krieg“: Verbot mancher Waffen, der Zerstörung ziviler Einrichtungen etc.) sind die Verstöße hiergegen, die „Kriegsverbrechen“, Folgen jeden Krieges. Der Vater aller Kriegsverbrechen ist der Krieg selber. Selbst ohne solche, als Kriegsverbrechen bezeichneten Exzesse, gibt es keinen sauberen Krieg, auch nicht auf Seiten des Verteidigers(4).

4. Bei der Betonung des den Verteidigungskrieg erlaubenden Teils des Völkerrechts wird regelmäßig ein anderer Teil vergessen, der dem Schutz der Menschenrechte gewidmet ist: die allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 stellt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“ (Art.3; entsprechend Art.2 Abs.2 GG: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“).

Vom ersten Tag eines Krieges an wird dieses Recht von beiden Seiten verletzt und mit Militärstiefeln in den Dreck gestampft. 

5. Wer zu seiner Sicherheit und Verteidigung auf Bewaffnung setzt, unterliegt der Logik oder der Philosophie der Gewalt:

a) Der Stärkere gewinnt, nicht unbedingt wer im Recht ist. Dies bedingt notwendigerweise eine dauerhafte Aufrüstung. Die Folge ist eine Rüstungsspirale, denn die andere Seite fühlt sich auch durch die Aufrüstung des Gegenübers bedroht (so auch schon Kant, Zum ewigen Frieden, 1795: „Stehende Heere…sollen mit der Zeit ganz aufhören, denn sie bedrohen andere Staaten unaufhörlich mit Krieg durch die Bereitschaft, immer dazu gerüstet zu erscheinen.“).

b) Die Gewalt ist immer auch dominant. Sie verdrängt schon im Denken andere Wege zum Frieden. Nach ihrem eigenen Anspruch ist sie jederzeit zum Einsatz bereit und verspricht irrtümlicherweise schnellen Erfolg.

In dem von der Gewalt vorgegebenen Zeit- und Handlungsrahmen haben gewaltlose Wege keine realistische Chance. 

c) Die eingesetzten Methoden der Gewalt prägen dann auch das Ergebnis. Je länger ein Krieg dauert, desto größer sind nicht nur der Verlust von Leben und die Zerstörung materieller Güter; auch die zu Beginn hochgehaltene Freiheit und Demokratie bleiben auf der Strecke und werden zu Gunsten der Erfordernisse des Militärs verdrängt. (Das Gleiche geschah und geschieht auch bei gewaltsamen Befreiungsbewegungen. Soweit sie erfolgreich sind, enden sie zumeist in Diktaturen.)

6. Die Gewalt ist deshalb ein untaugliches Mittel, um Recht durchzusetzen. In seinem Ursprung hatte das Recht immer die Funktion gehabt, sich der Macht und der Gewalt entgegen zu stellen (siehe z.B. die Ohnmacht der Propheten bei ihrer Kritik der Mächtigen). Ein starkes Recht wirkt nicht durch die Gewalt der Staatsmacht oder der Strafjustiz, sondern durch die Überzeugungskraft, die auf der Wahrheit beruht, so auch Hannah Arendt in ‚Wahrheit und Lüge in der Politik‘: „Zwar ist Wahrheit ohnmächtig und wird in unmittelbarem Zusammenprall mit den bestehenden Mächten und Interessen immer den Kürzeren ziehen, aber sie hat eine Kraft eigener Art: es gibt nichts, was sie ersetzen könnte.“

III. Vom Ärgernis derer, die nicht mitmachen

1. Wer sich in Zeiten des Krieges als Pazifist bekennt und deshalb Waffen und Waffenlieferungen ablehnt, muss damit rechnen, in der Gesellschaft beschimpft zu werden und in vielen Staaten auch die Freiheit zu verlieren.

Nicht der außenpolitische Gegner und Feind wird dem Pazifisten und Kriegsdienstverweigerer gefährlich, sondern jeweils die eigene Regierung. 

2. In der Geschichte waren Kriegsdienstverweigerer und pazifistisch gesinnte Bevölkerungsgruppen immer eine Minderheit und wurden staatlicherseits sowohl vor als auch nach der konstantinischen Wende (4. Jahrhundert n. Chr.) verfolgt und vertrieben. Dies geschah dann auch nach der Reformation mit den Gruppen der Täufer (Mennoniten, Brethren, Hutterer) und später auch den russischen Duchoborzen.

Erst mit Leo Tolstoi erhielten Kriegsdienstverweigerer weltweit einen berühmten Fürsprecher und Unterstützer. 

Im 1. Weltkrieg wurden seine pazifistischen Schriften verboten und später auch nicht mehr aufgelegt. 
1933 fiel die reichhaltige pazifistische Literatur der Nachkriegszeit der Zensur und den Bücherverbrennungen zum Opfer. Deutsche Pazifisten kamen ins KZ und nach Kriegsbeginn auf das Schafott, in den westlichen Staaten (USA und England) zumindest ins Gefängnis oder Bergwerk. 

Diese letzten Erfahrungen führten immerhin zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz und damit zur Anerkennung von einer ethischen und politischen Haltung, die sich gegen das Selbstverständnis des Militärs und einer militärischen Verteidigung richtet. Mit dem Art.4 Abs.3 GG wird dieser Haltung zumindest Respekt gezollt. Wer sie beschimpft, hat sowohl die Vorgeschichte als auch das Grundgesetz nicht verstanden. 

3. Bisher wurde noch kein Krieg durch eine massenhafte Verweigerung des Kriegsdienstes verhindert. Wenn fast alle Staaten in Vergangenheit und Gegenwart so empfindlich auf die wenigen Verweigerer und ihre Literatur reagieren, mag das verwundern. Vermutlich wird aber schon durch eine kleine Minderheit der gewünschte und notwendige Konsens für den jeweiligen (Verteidigungs-)Krieg empfindlich gestört. Jeder Zweifel an Rüstung und Waffenlieferung ist in Kriegszeiten unerwünscht. Diesen Zweifel aber zu säen ist deshalb die erste wirksame Aufgabe der Pazifisten in solchen Zeiten. 

Tolstoi schreibt: „Die Regierungen können und müssen die Kriegsdienstverweigerer fürchten und fürchten sie auch, denn jede Verweigerung erschüttert die Lüge, mit der die Regierungen die Bevölkerung täuschen. Die Kriegsdienstverweigerer dagegen haben nicht den geringsten Grund, eine Regierung zu fürchten, die von ihnen Verbrechen fordert“ (Carthago delenda est).  

IV. Was ist die Alternative? 

1. Die Frage an die Pazifisten lautet in der Regel, was sie denn tun, um Unrecht und Gewalt zu wehren.

In Zeiten des Krieges geht es in erster Linie aber nicht um ein Tun, sondern um das Lassen: die Verweigerung der eigenen Mitwirkung am Töten im Krieg und jeglicher Legitimation sowohl des angreifenden aber auch des verteidigenden Militärs. (Wilhelm Busch: „Das Gute, dieser Satz steht fest, ist stets das Böse, das man lässt“). 

2. In Zeiten nach dem Krieg geht es um die Aufgabe der Versöhnung (z.B. die Arbeit des internationalen Versöhnungsbundes nach dem 1. Weltkrieg sowohl in Polen als auch in Frankreich, die Arbeit von Pax Christi nach dem 2. Weltkrieg, ebenfalls in diesen beiden Ländern; auch die Hilfe der zuvor in ihren Heimatländern England und USA für ihre Verweigerung bestraften Quäker für die nach 1945 notleidende deutsche Bevölkerung: „Quäkerspeise, Carepakete“).

Diese Versöhnungsarbeit fällt Pazifisten umso leichter, als sie sich vor und während des Krieges nicht den vorherrschenden und von den Kriegsparteien gepflegten Feindbildern unterworfen haben. 

3. In der Zeit vor dem Krieg geht es politisch um die vollständige, auch einseitige Abrüstung - vor allem als Forderung gegenüber der jeweils eigenen Regierung.  

Hierfür bedarf es keiner Verhandlungen. Über die Beendigung von Unrecht muss nicht verhandelt, es muss vollzogen werden. Verhandlungen sind dann an der Zeit, wenn es um die gemeinsame Zukunft geht. 
Für dieses Ziel bedarf es auch keiner gewaltfreien, sozialen Verteidigung als Voraussetzung für den Verzicht auf das Militär. Das Modell einer „sozialen Verteidigung“ wäre eine dem Pazifismus gemäße Form der Verteidigung, ist aber keine Bedingung für die Abrüstung(5).

4. Das Gegenteil der Gewalt ist nicht die Gewaltlosigkeit, sondern Gerechtigkeit.

Letztlich wird sich auch nur eine sozial gerechte Gesellschaft ohne Gewalt verteidigen lassen. Das schließt auch die wirtschaftliche Gerechtigkeit im internationalen Zusammenleben ein. 

Ein aktiver Pazifismus wird darum ringen, jegliche ungerechten Strukturen der Gewalt zu überwinden. Das bezieht sich unter anderem auf 

- offene, zumindest durchlässige Grenzen,  

- den Ausgleich von privatem Reichtum und Armut mit dem Ziel eines guten Lebens für alle, 

- eine Wirtschaft und ein Konsum, der die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Blick behält,

- die Überwindung von Strafe und Strafvollzug (restaurative justice),  

- die Überwindung des Nationalismus mit seiner Idee einer ethnisch homogenen Bevölkerung, die in einem vorgegebenen Territorium lebt, dessen Grenzen zumeist das Produkt vorangegangener Kriege ist. Ziel ist ein Leben in der Vielfalt der Kulturen und Sprachen (Erich Fromm: „Nationalismus ist eine Form von Patriotismus, die die eigene Nation über die Menschheit stellt, über die Prinzipien von Wahrheit und Gerechtigkeit.“).

5. Für einen aktiven Pazifismus werden die Methoden der politischen Arbeit ausschließlich gewaltfrei sein. Die Mittel müssen dem Zweck entsprechen, der Weg dem zu erreichenden Ziel.  

In der Tradition von Gandhis politischer Ethik lassen sich vier Handlungsebenen unterscheiden, die alle gleichzeitig beachtet werden sollten: 

- nicht selbst Unrecht tun, d.h. das Unrecht lassen

- mit dem Unrecht auch nicht zusammenarbeiten, es nicht mit Wort und Tat legitimieren,

- gegen das Unrecht aktiv Widerstand leisten, beginnend mit dem deutlichen Widerspruch bis hin zur gewaltfreien Aktion, die zum Ziel hat, mit der Gegenseite ins Gespräch zu kommen,  

- mit der Gestaltung einer gerechten Gesellschaft beginnen.

Augsburg, 14.10.2023, Ullrich Hahn

(1) BVerwG, Urteil vom 01.02.1982 

(2) So der Amtseid des Bundespräsidenten und aller Regierungsmitglieder, Art.56, 64 Abs.2 GG: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden……werde“ 

(3) „Wenn wir uns die Entstehung des Krieges philosophisch denken, so entsteht der eigentliche Begriff des Krieges nicht mit dem Angriff, weil diese nicht sowohl dem Kampf als die Besitznahme zum absoluten Zweck hat, sondern er entsteht erst mit der Verteidigung, denn diese hat den Kampf zu unmittelbaren Zweck, weil Abwehren und Kämpfen offenbar eins ist.“ Carl von Clausewitz, Vom Krieg II. Teil, 6. Buch , 7. Kapitel 

(4) „Der Einsatz bewaffneter militärischer Gewalt führt stets fast automatisch zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Es gibt keinen Militäreinsatz ohne Verbrechen.“ Hans-Peter Kaul, ehem. Deutscher Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag 

(5) Siehe z.B. Jaques Semelin, Ohne Waffen gegen Hitler