Unser Grundgesetz erklärt im Artikel 26, dass „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten“ verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen sind.
Der § 80 des Strafgesetzbuches konkretisiert: „Wer einen Angriffskrieg (...), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
Nach Artikel 3 der UN-Aggressions-Resolution gilt als Angriffshandlung, wenn ein Staat es zulässt, „dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem dazu benutzt wird, Angriffshandlungen gegen einen dritten Staat zu begehen.“
Und der § 138 des Strafgesetzbuches warnt: “Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (...) glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ...“
Nach unserer Kenntnis nutzen die USA das Militärgelände in Ramstein für die Weiterleitung der Signale, die die Drohnen steuern, die in vielen Teilen der Welt Angst und Schrecken verbreiten, so z.B. in Afghanistan, in Pakistan oder im Jemen, ohne dass sie von diesen Ländern angegriffen worden wäre. Diese Handlungen erfüllen also den Tatbestand eines Angriffkrieges und durch die Überlassung des Geländes in Ramstein ist die Bundesrepublik darin verwickelt.
Um nicht nach unserem Strafrecht schuldig zu werden, zeigen wir diesen Missstand mit dieser Petition der Öffentlichkeit und der Bundesregierung an und fordern sie auf, alle notwendigen Maßnahmen zu unternehmen, um ihn abzustellen.
Die Unterschriften der Petition werden in Berlin persönlich dem Bundeskanzlerinamt zugestellt.